Apr 24 2014

Zahnzusatzversicherung

Category: Geld,Versicherungenadmin @ 08:23


Vielen Menschen ist inzwischen klar, dass die Krankenversicherung nicht alle Kosten trägt, die durch die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen entstehen können. Ausweg aus diesem Dilemma kann unter anderem die Zahnzusatzversicherung bieten.

Dabei wird die Zahnzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen, um Risiken abzusichern, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht berücksichtigt werden. Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Zahnzusatzversicherung eine Ergänzung zu einer vorbestehenden Krankenversicherung und kein Ersatz für diese.

Gerade ältere Patienten wissen, dass Zahnersatz teuer werden kann. Trotzdem wollen sie nicht auf hochwertige Brücken oder Kronen mit optisch ansprechender Keramikverblendung verzichten. Implantatversorgung und Inlays schlagen ebenfalls mit erheblichen Kosten zu Buche, es sei denn, es gibt im Hintergrund eine Zahnzusatzversicherung. Auch Patienten, die alternativ zur Amalgamfüllung eine höherwertigere Füllung aus Kunststoff oder Gold wünschen, denken oft über eine Zahnzusatzversicherung nach, damit sich die Kosten für eine gesundheitlich als unbedenklich geltende Füllung in Grenzen halten.

Der an einer Zahnzusatzversicherung interessierte Kunde hat die Wahl zwischen diversen Angeboten für eine entsprechende Versicherung. Die angebotenen Leistungen der Versicherer sollten dabei sorgfältig verglichen werden, denn nur so kann der Interessent das für ihn passende Preis-Leistungs-Verhältnis finden, das zu den eigenen Vorstellungen zur Zahngesundheit passt. Insbesondere festgelegte Höchstbeträge für bestimmte Leistungen weichen in manchen Tarifen stark voneinander ab.

Wenn dann die richtige Versicherung mit dem passenden Angebot fest steht, sollte nicht unnötig gezögert werden. Denn eine Zahnzusatzversicherung zahlt nicht sofort nach Abschluss des Vertrages für teure Zahnbehandlungen des Patienten. Mehrmonatige Wartezeiten sind üblich. Auch sollten Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden, für die die Zahnzusatzversicherung dann  normalerweise nicht aufkommt.

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