Aug 18 2013

Bausparvertrag

Category: Finanzen,Geldadmin @ 15:01


Wohneigentum ist für viele Menschen ein Stück Unabhängigkeit und kann – gerade im Alter – finanzielle Sicherheit geben, deshalb gewinnt der Bausparvertrag an Bedeutung.

Meistens erfolgt die Baufinanzierung nicht über einen Bausparvertrag allein. Vielmehr ist der Bausparvertrag ein Teil der Gesamtfinanzierung. Neben dem Bausparvertrag trifft man als Komponenten der Baufinanzierung vor allem vorbestehendes Eigenkapital, Baukredite und Eigenleistung an. Der Bausparvertrag ist dabei eine zusätzliche – meist äußerst flexible – Komponente, damit der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bald Realität wird.

Beim Bausparvertrag gibt es eine Ansparphase, bei der erst einmal ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme angespart wird. In der Regel beträgt dieser Ansparbetrag vierzig bis fünfzig Prozent der Bausparsumme. Bis der Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Neben dem erforderlichen Mindestguthaben muss eine bestimmte Bewertungszahl erreicht werden und die Mindestsparzeit ist zu beachten. Zum Erreichen des Mindestguthabens werden neben den vom Bausparer eingezahlten Beträgen ebenso die Guthabenzinsen und, falls vorhanden, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie berücksichtigt.

Um sich trotz der vielen verschiedenen Tarife der unterschiedlichen Bausparkassen zurechtzufinden, sollte der zukünftige Bausparer die Angebote verschiedener Bausparinstitute vergleichen und sich nicht vorschnell entscheiden. Bei unentschlossenen Bausparinteressenten, die noch nicht genau wissen, ob oder wann sie bauen wollen, bieten sich variable Bauspartarife mit viel zukünftigem Gestaltungsspielraum an. Dann gibt es noch verschiedenste Bauspartarife, beispielsweise Tarife mit besonders hohen Guthabenzins oder niedrigem Zinssatz in der Darlehensphase.

Neben der Tarifvielfalt schätzen Bausparer an ihrem Bausparvertrag auch die Möglichkeit der variablen Tilgung. Anders als bei den meisten Krediten kann das Baudarlehen aus dem Bausparvertrag vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden.

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